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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 29. September 2026

1. Anbieter, Vertragspartner und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für entgeltliche Dienstleistungen zur Prüfung und zum Vergleich von Offerten, die über offerten-checker.ch oder auf anderem vereinbartem Weg bestellt werden. Sie gelten gegenüber Privatpersonen und Unternehmen, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wird.

Der rechtliche Vertragspartner der Kundschaft ist der Betreiber von Offerten-Checker.

Livio Pasquariello, Inhaber der Einzelfirma mit dem Webauftritt Offerten-Checker.ch.

Geschäftsadresse: Birchiweg 6, 4562 Biberist, Schweiz.

E-Mail: info@offerten-checker.ch

Individuelle Vereinbarungen zum konkreten Auftrag gehen diesen AGB vor, soweit sie diesen ausdrücklich widersprechen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

2. Dienstleistungen und Leistungsumfang

Offerten-Checker bietet dokumentenbasierte fachliche Prüfungen und Vergleiche von bereits bestehenden Offerten an. Das Angebot richtet sich an Privatpersonen und Unternehmen. Je nach gewähltem Leistungspaket kann die Dienstleistung insbesondere umfassen:

Einzelofferte: fachliche Prüfung einer einzelnen Offerte;

Offertenvergleich: strukturierter Vergleich mehrerer Offerten;

Vergleich Plus: vertiefte Prüfung gemäss dem für dieses Paket definierten Leistungskatalog;

Hinweise auf erkennbare Unklarheiten, Lücken, Abweichungen, mögliche Zusatzkosten oder auffällige Positionen;

Formulierung von Rückfragen oder Punkten, welche die Kundschaft vor einer Vergabe oder Vertragsunterzeichnung klären sollte;

je nach Leistungspaket Zustellung als Bericht, E-Mail und/oder Besprechung per Telefon oder vergleichbarem Kommunikationsmittel.

Massgebend für den konkreten Leistungsumfang sind die zum Zeitpunkt der Bestellung publizierte Leistungsbeschreibung, der angezeigte Preis sowie allfällige individuelle Vereinbarungen.

3. Charakter der Prüfung und fachliche Abgrenzung

Die Prüfung erfolgt aufgrund der von der Kundschaft eingereichten Unterlagen, der daraus erkennbaren Informationen, einschlägiger Branchenkenntnisse, praktischer Erfahrung und einer Plausibilitätsprüfung. Sie ist eine fachliche Einschätzung und Entscheidungshilfe, keine umfassende Due-Diligence-Prüfung.

Offerten-Checker erbringt insbesondere keine Rechts-, Steuer-, Finanz-, Versicherungs- oder behördliche Beratung. Ebenso werden keine Leistungen geschuldet, die eine besondere gesetzliche Zulassung oder eine Vor-Ort-Prüfung voraussetzen, sofern dies nicht ausdrücklich und zulässigerweise vereinbart wurde.

Offerten-Checker beurteilt grundsätzlich die eingereichten Offerten und deren erkennbare Inhalte. Eine umfassende Prüfung des ausführenden Anbieters, seiner Bonität, Qualifikation, tatsächlichen Ausführungsqualität oder späteren Vertragserfüllung ist nicht Bestandteil der Dienstleistung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Keine Erfolgs-, Vollständigkeits- oder Einsparungsgarantie

Offerten-Checker schuldet eine sorgfältige fachliche Prüfung im vereinbarten Umfang, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg. Insbesondere wird nicht zugesichert, dass eine eingereichte Offerte Fehler enthält, dass eine günstigere Alternative besteht, dass Einsparungen erzielt werden, dass ein Anbieter seine Offerte anpasst oder dass sämtliche technischen, wirtschaftlichen oder vertraglichen Risiken anhand der eingereichten Unterlagen erkannt werden.

Die Kundschaft bleibt für ihre Vergabe-, Vertrags- und Investitionsentscheide verantwortlich. Bei wesentlichen rechtlichen, steuerlichen, technischen oder anderen spezialisierten Fragestellungen soll die Kundschaft bei Bedarf entsprechend qualifizierte Fachpersonen beiziehen.

5. Auftragserteilung und Vertragsabschluss

Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf der Website lädt zu einer unverbindlichen Anfrage ein. Das Übermitteln von Angaben und Unterlagen begründet noch keinen kostenpflichtigen Prüfauftrag. Offerten-Checker bestätigt zunächst den konkreten Leistungsumfang und die Prüfgebühr.

Der kostenpflichtige Vertrag kommt erst zustande, nachdem die Kundschaft dem bestätigten Preis und Leistungsumfang zugestimmt hat und Offerten-Checker den Auftrag bestätigt. Eine automatisierte Eingangsbestätigung allein gilt nicht als Auftragsbestätigung.

Offerten-Checker kann einen Auftrag insbesondere ablehnen, wenn er ausserhalb des angebotenen Leistungsbereichs liegt, ein Interessenkonflikt besteht, die Unterlagen keine seriöse Prüfung erlauben, die erforderliche Fachkompetenz nicht abgedeckt ist oder Umfang bzw. Komplexität eine individuelle Vereinbarung erfordern.

6. Einreichung von Unterlagen und Mitwirkungspflichten

Die Kundschaft stellt alle für die Prüfung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, aktuell und in ausreichend lesbarer Form zur Verfügung. Sie weist auf bekannte Besonderheiten, Änderungen, Nachträge oder Umstände hin, die für die Beurteilung wesentlich sein können.

Die Kundschaft ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben verantwortlich und bestätigt, dass sie berechtigt ist, die eingereichten Unterlagen Offerten-Checker zur Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Sie soll nur Personendaten und vertrauliche Informationen übermitteln, die für den Prüfzweck erforderlich sind.

Sind Unterlagen unvollständig, unleserlich, widersprüchlich oder offensichtlich fehlerhaft, kann Offerten-Checker Rückfragen stellen, die Bearbeitung bis zur Klärung unterbrechen, den Leistungsumfang angemessen einschränken oder den Auftrag ablehnen. Auswirkungen solcher Mängel auf Fristen oder Ergebnisqualität gehen nicht zulasten von Offerten-Checker, soweit Offerten-Checker sie nicht zu vertreten hat.

7. Preise, Mehrwertsteuer und Zusatzleistungen

Massgebend ist der vor Auftragserteilung angezeigte oder individuell vereinbarte Preis in Schweizer Franken (CHF). Eine gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer wird, sofern anwendbar, transparent ausgewiesen.

Der vereinbarte Preis deckt den bezeichneten Leistungsumfang ab. Nachträglich eingereichte zusätzliche Offerten, wesentlich neue Unterlagen, grundlegende Projektänderungen, aussergewöhnlicher Zusatzaufwand oder zusätzliche Besprechungen können als Zusatzleistung behandelt werden. Zusatzkosten werden nur nach vorgängiger Information und Zustimmung der Kundschaft verrechnet.

Eine Offerte: 0,75 % des Offertenwerts, mindestens CHF 129 und maximal CHF 590. Zwei Offerten: 0,95 % des Durchschnittswerts, mindestens CHF 199 und maximal CHF 790. Drei Offerten: 1,10 % des Durchschnittswerts, mindestens CHF 249 und maximal CHF 990. Vergleich Plus wird individuell offeriert und umfasst den Vergleich, ein Expertengespräch von 30 Minuten sowie eine Nachkontrolle nach Bereinigung im vereinbarten Umfang. Für Projekte über CHF 100’000 oder aussergewöhnlich umfangreiche Unterlagen wird ein individuelles Angebot erstellt.

8. Rechnungsstellung und Zahlung

Es erfolgt die Rechnungsstellung grundsätzlich nach Erbringung der vereinbarten Prüfleistung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Die Zahlungsfrist beträgt 10 Kalendertage ab Rechnungsdatum, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist. Die Zahlung erfolgt über die auf der Rechnung oder im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmöglichkeiten.

Bei Zahlungsverzug können die gesetzlichen Verzugsfolgen geltend gemacht werden. Notwendige und angemessene externe Inkasso- oder Betreibungskosten können im gesetzlich zulässigen Umfang weiterbelastet werden.

Die Rechnung wird manuell erstellt und per E-Mail zugestellt. Die für die Zahlung erforderlichen Angaben sind auf der Rechnung aufgeführt. Ein externer Online-Zahlungsdienst wird derzeit nicht eingesetzt.

9. Bearbeitungsfrist und Verzögerungen

Es wird angestrebt, das Ergebnis grundsätzlich innerhalb von ca. drei Arbeitstagen bereitzustellen, nachdem der Auftrag angenommen wurde und die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Diese Frist ist eine Richtgrösse, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin zugesagt wurde.

Bei fehlenden Unterlagen, Rückfragen, aussergewöhnlicher Komplexität, hoher Auslastung oder Umständen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Offerten-Checker kann sich die Bearbeitung verlängern. Offerten-Checker informiert die Kundschaft bei einer wesentlichen absehbaren Verzögerung nach Möglichkeit zeitnah.

10. Stornierung und bereits begonnene Bearbeitung

Ein Auftrag kann kostenfrei storniert werden, solange Offerten-Checker noch nicht mit der inhaltlichen Bearbeitung begonnen hat. Nach Beginn der Bearbeitung kann der bis zur Stornierung tatsächlich angefallene und nachvollziehbare Aufwand bis maximal zur Höhe des vereinbarten Preises verrechnet werden. Nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung ist der vereinbarte Preis geschuldet.

Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten. Für gewöhnliche Onlineverträge besteht nach Schweizer Recht kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht.

11. Ergebnis, Beanstandungen und Korrekturen

Die Kundschaft prüft das erhaltene Ergebnis in angemessener Frist. Beanstandungen sollen möglichst zeitnah und unter Bezeichnung des konkreten Punkts mitgeteilt werden.

Bei einem Offerten-Checker zurechenbaren offensichtlichen Fehler oder einer Abweichung vom vereinbarten Leistungsumfang erhält Offerten-Checker Gelegenheit, das Ergebnis innert angemessener Frist zu berichtigen oder zu ergänzen. Diese Regelung beschränkt keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche.

12. Haftung

Offerten-Checker erbringt die vereinbarte Leistung mit angemessener fachlicher Sorgfalt. Die Beurteilung ist auf die eingereichten Unterlagen, die darin enthaltenen Informationen und den vereinbarten Prüfungsumfang beschränkt.

Für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet Offerten-Checker nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf direkte und vorhersehbare Schäden beschränkt, die in einem angemessenen Zusammenhang mit dem konkreten Auftrag stehen.

Offerten-Checker haftet nicht für Nachteile, die überwiegend auf unvollständigen, unleserlichen, veralteten oder unrichtigen Angaben der Kundschaft oder Dritter, auf nachträglichen Änderungen von Offerten oder Projekten oder auf Handlungen und Leistungen unabhängiger Dritter beruhen, soweit Offerten-Checker hierfür rechtlich nicht einzustehen hat.

Offerten-Checker übernimmt keine Haftung für die tatsächliche Ausführung durch einen Anbieter, dessen Zahlungsfähigkeit oder Vertragstreue, die endgültige Schlussrechnung oder Entscheidungen, welche die Kundschaft auf Grundlage des Prüfberichts trifft. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt in jedem Fall vorbehalten.

13. Externe Dienstleister und Leistungen Dritter

Für die technische und administrative Abwicklung können geeignete externe Dienstleister eingesetzt werden, beispielsweise für Hosting, E-Mail, Datenspeicherung, Buchhaltung oder Zahlungsabwicklung. Offerten-Checker bleibt für die eigenen datenschutzrechtlichen Pflichten verantwortlich und wählt solche Dienstleister mit angemessener Sorgfalt aus.

Soweit die Kundschaft auf Leistungen, Informationen oder Systeme unabhängiger Dritter zugreift, gelten zusätzlich deren Bedingungen. Offerten-Checker ist für deren eigenständige Leistungen nur verantwortlich, soweit dies gesetzlich vorgesehen oder ausdrücklich vereinbart ist.

14. Vertraulichkeit und Datenschutz

Offerten-Checker behandelt eingereichte Offerten, Anhänge und sonstige projektbezogene Informationen vertraulich und verwendet sie nur im Rahmen der Auftragsabwicklung, der erforderlichen internen Dokumentation sowie aufgrund gesetzlicher Pflichten. Zugriffe werden auf Personen und Dienstleister beschränkt, die sie für die jeweilige Aufgabe benötigen.

Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Offerten-Checker sowie dem anwendbaren Schweizer Datenschutzrecht.